Sexuelle Unverjährbarkeit - Mord verjährt - welches Verbrechen ist schlimmer?

Die Schweiz hat nun entschieden - emotional getrieben von Horror-Vorstellungen und Moral -, dass sexuell motivierte Verbrechen nicht mehr verjähren können, Mord und andere Dinge jedoch nach wie vor.

Die Rechtswissenschaftler finden nun, dass sich die Rechtslage in einer Schiefen befinde. Weil doch "schlimmere Verbrechen" wie Mord nach wie vor verjähren.

Man könnte es jedoch durchaus anders sehen: Wie lange erleidet ein Opfer in dieser Ebene die Tat? Ein Mordopfer hat es überstanden. Ein vergewaltigtes Mädchen erduldet diese Szene ein ganzes Leben lang.

Was ist also schlimmer? Aus meiner Sicht ist das auf die Körperebene bezogen durchaus leichter zu sagen: Die "lebenden" Opfer haben sicher eine härtere Zeit vor sich. Vor allem haben sie eben eine Zeit vor sich, die sie hier in dieser materiellen Ebene absitzen müssen. Der Ermordete hingegen ist auf einer Ebene, die wir alle erst nach unserem Tod voll erkennen werden.

Auf der anderen Seite, ein Opfer ist der emelaigen Tat nicht ausgeliefert. Es kann selbst entscheiden und entsprechend handeln, wenn es die emotionale Ladung dieses Ereignisses loswerden möchte. Und danach sind die Tage auf dieser Welt durchaus wieder lebenswert.

Aus diesem Blickwinkel könnte ich auch sagen, es ist nicht lebensgemäss, etwas unverjährlich sein zu lassen. Denn Leben auf dieser Ebene ist das, was einem Menschen passiert von Geburt bis zum Tod. Egal, was es ist. Niemand hat gesagt, was ein "gutes" oder "schlechtes" Leben ist. Es ist einfach Leben.

Soll man den Täter nach 40 Jahren noch aus dem Altersheim vors Gericht zerren können? Wo dann Aussage gegen Aussage steht, weil die Beweise und die Erinnerung und mögliche Zeugen eventuell gar nicht mehr vorhanden sind?

Täter sollen ihre Taten rechtfertigen müssen. Wie wir alle ja die Konsequenzen unserer Gedanken und Taten jede Sekunde erleben. Soll ihm statt des Lebens ein Gericht die Verantwortung aufs Auge drücken? Ja, so ist es in der Gesellschaft derzeit.

Ich hätte einfach die Verjährung auf sagen wir mal 30 Jahre wie beim Mord gesetzt. Wenn ein Opfer seine Verletzung nicht innert eines Drittels seines Lebens irgendwie ins sein Leben integrieren kann, so kann man deswegen nicht die Täter beliebig lange belangen.

Schliesslich gehört zum Leben eben, dass Opfer wie Täter dieses Ereignis bearbeiten, so dass die restlichen zwei Drittel wieder lebenswert sind. Egal, ob von den unvollkommenen Nachbetrachtungen entschieden wird, wer "Schuld" hatte.

Denn es darf klar sein, der Körper hat es schon am Tage nach dem Ereignis überlebt, wenn Wunden da waren, innert ein paar Monaten. Nur der Geist, der will sich dem Leben verschliessen, indem er sich an diesem Ereignis festhält. Und damit im Fluss des Lebens nicht mehr zu neuen Gestaden geleitet werden kann.

Kommentare (Kommentar-Moderation ist aktiv. Ihr Kommentar erscheint erst nach Prüfung.)
tin's Gravatar Die Gedanken, was "schlimmer" ist - Mord oder Missbrauch, finde ich abstrus - in Folge könnte man in extremis auf die Idee kommen, Vergewaltigungsopfer zu töten, damit sie nicht mehr leiden...

Der Gegenvorschlag des Bundesrates sah 15 Jahre nach dem 18. Lebensjahr vor - also bis 33.

Buch-Initiativen sind - wie man sieht - schwierig umzusetzen.
# Erfasst von tin | 01.12.08 14:52
Martin's Gravatar Tja, Dein Kommentar zeigt ja grad, wie die Initianten argumentieren. In Konsequenz ist es genau das: Zuerst missbrauchen, dann noch rechtzeitig umbringen, damit man in die Verjährung kommt. Der Mord wird also das kleinere Übel ... so ist es. Es lebe die Emotionalität ...
# Erfasst von Martin | 01.12.08 15:24
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